Impressum:
Claudia Sperlbaum
Nassauer Weg 10
40229 Düsseldorf
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 01-01-2024)
für die Vermietung der Ferienhäuser 6c und 22a+d
Bungalowpark Herkingen
Buitenplaats Herkingen 1A
3249 BX Herkingen
Niederlande
§ 1 Vermieter:
Das Ferienhäuser 6c und 22a,d Buitenplaats Herkingen 1A
3249 BX Herkingen werden von dem alleinig Nutzungsberechtigten:
Claudia Sperlbaum
Nassauer Weg 10
40229 Düsseldorf
nachfolgend Vermieter genannt, zu Erholungszwecken vermietet.
§ 2 Buchung:
2.1 Sofern die Buchung direkt über ein Online-Portal erfolgt ist, gelten diese AGB´s als anerkannt.
2.2 Bei Buchungen über den Vermieter, macht dieser dem Mieter ein Angebot in Form des zugesandten Mietvertrages. Die Buchung
der Ferienwohnung ist verbindlich, sobald der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Mietvertrag beim Vermieter eingegangen
ist. Der Erhalt des Mietvertrages wird auf Wunsch schriftlich (per e-mail) mitgeteilt. Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages
erkennen der Mieter und seine Mitreisenden diese AGB als verbindlich an.
2.3 Bei der telefonischen Buchung kommt der Vertrag durch Abgabe der Willenserklärung am Telefon und die telefonische oder
schriftliche Bestätigung durch den Vermieter zustande.
2.4 Die Ferienwohnung darf höchstens mit der bei der Buchung angegebenen Personenanzahl genutzt werden. - Besucher, die
übernachten, sind gesondert im Park anzumelden. Das ist erforderlich, um die Auflagen der Rettungs- und Notfallpläne zu erfüllen. -
Dadurch entstehen keine weiteren Kosten.
§ 3 Mietzahlung:
In aller Regel muss eine Anzahlung in Höhe von 20% der Gesamtmietkosten innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Mietvertrages geleistet
werden. Die Rest-Zahlung ist spätestens 4 Wochen vor der Anreise nach Erhalt der Buchungsbestätigung auf das Bankkonto des
Vermieters fällig. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Reisepreis umgehend zu überweisen ggf. dem Vermieter in bar zu bezahlen.
§ 4 Nebenkosten / Kurtaxe:
Die Nebenkosten für Wasser, Gas und Strom sowie Stellplatz sind sowie die Endreinigung,
Schlüsselservice, sowie ggf. Internetzugangsgebühren sind im Gesamtmietpreis enthalten. Bettwäsche, Hand- und Trockentücher sind
selbst mitzubringen.
§ 5 Schlüsselübergabe :
5.1 Der Mieter erhält den Wohnungsschlüssel sowie den Schlüssel für die Schrankenanlage (1 St.) mittels an den Häusern angebrachten Schlüssel-Safes. Den zugehörigen Code erhält der Mieter nach Zahlung der vollständigen Übernachtungskosten.
5.2 Der Mieter ist nicht befugt, weitere Schlüssel für das Mietobjekt anzufertigen.
5.3 Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das Ferienhaus und/oder die Ferienanlage mit einer Schließanlage ausgestattet sein
kann. Sofern ein Schlüssel verloren oder gestohlen wird, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Gefahr eines Missbrauchs
durch unberechtigte Dritte besteht. Im Interesse der Sicherheit müssen in solchen Fällen die Schlösser ausgetauscht werden.
5.4 Der Mieter ist verpflichtet, einen Verlust des Schlüssels sofort dem Vermieter anzuzeigen. Der Mieter ist verpflichtet, die Kosten
zur Wiederherstellung der Sicherheit in vollem Umfang zu tragen.
5.5 Die Schlüssel müssen bei Abreise und nach Verlassen des Parks wieder im Schlüssel-Safe deponiert werden. (Weitere, in der Wohnung vorhandene
Schlüssel sollen in der Wohnung verbleiben). Eine Abnahme der Häuser erfolgt durch die Reinigungskräfte nach der Abreise. Mängel werden umgehend an den Vermieter gemeldet.
§ 6 An- und Abreise:
Am Anreisetag steht das Ferienhaus ab 15.00 Uhr zur Verfügung.
Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn das Ferienhaus nicht pünktlich um 15.00 Uhr bezogen werden kann. Am Abreisetag muss die Wohnung ab 10 Uhr zur Endreinigung zur Verfügung stehen. Die Wohnung muss besenrein übergeben werden. Die
Geschirrreinigung und Abfallentsorgung ist nicht in der Endreinigung enthalten und muss vom Mieter durchgeführt werden.
§ 7 Allgemeine Verpflichtungen / Hausordnung:
7.1 Der Mieter ist gehalten, sich insbesondere bzgl. der Lautstärke rücksichtsvoll zu verhalten, um die anderen Mieter nicht in ihrer
individuellen Urlaubsgestaltung zu beeinträchtigen.
7.2 Das Ferienhaus wird mit vollständigem Inventar vermietet. Etwaige Fehlbestände, Mängel oder Beschädigungen sind dem
Vermieter unverzüglich zu melden. Über den Zustand der Wohnung und des Inventars werden eventuelle Rügen nur innerhalb 24
Stunden ab Ankunft anerkannt. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und für gehörige Reinigung, Ordnung und
Lüftung der Räume zu sorgen.
7.3 Instandhaltung, Schäden am Mietobjekt
Der Mieter ist für alle zum Mietobjekt gehörenden Einrichtungen im Rahmen seiner Obhutspflicht für fremd gemietetes Eigentum
verantwortlich und daher verpflichtet, für alle von ihm oder seinen Mitreisenden verursachten Schäden sowie übermäßige Abnutzung
und das Einschleppen von Ungeziefer aufzukommen, die während seines Aufenthaltes im und am Mietobjekt entstehen – dies gilt
auch für Schäden durch fahrlässiges Offenlassen von Türen und Fenstern etc.. Schäden am Mietobjekt sind umgehend – nicht erst
bei der Abreise – beim Vermieter anzuzeigen. Ebenfalls ist evtl. im Mietobjekt auftretendes Ungeziefer unverzüglich anzuzeigen. Alle
Schäden sind - soweit möglich - spätestens zum Zeitpunkt der Abreise zu beheben/ersetzen.
Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen,
besonders bei unsachgemäßer Behandlung technischer Anlagen und anderer Einrichtungsgegenstände. Der Mieter haftet auch für
das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen.
7.4 Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie
bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem
Vermieter.
§ 8 Rauchen:
Das Rauchen im Ferienhaus ist nicht gestattet. Der Mieter kann ggf. den Garten nutzen. Die Zigaretten bitte nur im Hausmüll
entsorgen und nicht in den Garten werfen.
§ 9 Haustiere:
Das Mitbringen von Haustieren jeglicher Art in das Ferienhaus nur nach Vereinbarung und Mietvertrag. Hier gilt insbesondere auch §
7! Es sind pro Ferienhaus und nach Absprache das Mitbringen von bis zu zwei Hunden gestattet. Für jeden Hund entsteht eine Gebühr pro Tag von 3 EUR.
§ 10 Internetnutzung: Der Mieter kann den per Username/Passwort geschützten WLAN-Zugang nutzen, ist aber verpflichtet, keine
fremden Schutzrechte (z. B. Urheberrechte, Markenrechte, Patentrechte und Datenbankrechte) zu verletzen, keine Dienste zum Abruf
oder zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Informationen zu nutzen und keine Inhalte verleumderischen, beleidigenden oder
volksverhetzenden Charakters zu verbreiten oder gegen sonstige Gesetze oder
Verordnungen zu verstoßen. Vermieter stellt dem Mieter deshalb den Internetzugang nur authentifiziert zur Verfügung und wird
gemäß Telekommunikationsgesetz (TKG) dessen Verbindungsdaten speichern bzw. speichern lassen. Im Falle eines rechtswidrigen
Gebrauchs des Internetzgangs wird somit der Mieter haftbar gemacht. Insofern muss die Zugangsidentifikation zumWLAN vom
Mieter besonders sorgfältig verwahrt werden, damit sie keinen Dritten zugänglich ist.
Im Ferienpark ODM kann eine zeitlich begrenzte W-LAN Nutzung erworben werden. Dies bitte bei Buchung angeben!
Das geschützte Passwort / Username kann gemäß Mietvertrag mitgebucht werden.
§ 11 PKW-Stellplatznutzung:
11. 1 Der Mieter verpflichtet sich, nur den ihm vermieteten Stellplatz -Beschilderung auf dem Parkplatz bzw. beim Ferienhaus 22a direkt am Haus - zu benutzen und auf diesem Stellplatz außerdem nur einen Personenwagen oder Motorrad abzustellen.
11.2 Alle allgemeinen technischen und behördlichen Vorschriften, besonders die der Feuerwehr und Bauaufsichtsbehörde, sind zu
beachten.
11.3 Wagenwäsche, Ölwechsel, Reparaturen, offenes Feuer u. ä. sind auf dem Stellplatz nicht gestattet. Auslaufendes Benzin, Öl
oder andere, umweltgefährdende Flüssigkeiten sind sofort zu entfernen und dürfen nicht in den Boden versickern oder in die
Entwässerungsanlage fließen. Gegebenenfalls ist die Feuerwehr hinzuzuziehen. Außerdem ist der Vermieter sofort zu
benachrichtigen.
11.4 Die Beseitigung von Schnee- und Eisglätte erfolgt nur insoweit, als es von den beauftragten Unternehmen entsprechend den
bestehenden Regelungen ausgeführt wird.
11.5 Der Vermieter haftet nicht für Personen- oder Sachschäden, die dem Mieter bei der Benutzung des Stellplatzes entstehen,
insbesondere nicht für Beschädigungen oder das Abhandenkommen des abgestellten Fahrzeugs. Der Vermieter haftet ebenfalls
nicht, wenn die Zufahrt z.B. durch verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge blockiert wird. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch
die nicht vertragsgemäße Nutzung des Stellplatzes entstehen.
§ 12 Gartennutzung:
Der Garten sowie das Mobiliar steht allen Mietern zur Verfügung.
Der Rasen an der Terrasse kann bei Bedarf selbst gemäht werden (kleiner Rasenmäher im Schuppen, betrifft nur das Ferienhaus 22a)
§ 13-A Übertragung auf Dritte:
Eine Übertragung oder Abtretung der Rechte aus der Buchungsbestätigung durch den Mieter auf andere dritte Personen ist nur mit
ausdrücklicher schriftlicher vorheriger Zustimmung durch den Vermieter möglich. Das Mietobjekt darf ohne vorherige Zustimmung des
Vermieters nicht dritten Personen zum Gebrauch überlassen werden.
§ 13-B Rücktritt vom Vertrag:
13-B.1 durch den Mieter
Ein notwendiger Rücktritt von der Reise muss schriftlich mitgeteilt werden.
Der Vermieter hat in diesem Fall einen Ersatzanspruch nach folgender Staffelung:
bis zum 35 Tag vor Mietbeginn 15% des Mietpreises
bis zum 21. Tag vor Mietbeginn 40 % des Mietpreises
bis zum 11. Tage vor Mietbeginn 80 % des Mietpreises
danach bis zu 100%.
Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird empfohlen und angeboten.
13-B.2 durch den Vermieter
Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, bei schwerwiegenden
Vertragsverletzungen des Feriengastes, insbesondere Verstöße gegen die Mietvereinbarung sowie der Platz- und/oder Hausordnung
der Ferienanlage Buitenplaats Onderdemolen sowie nachhaltigen Störungen des Hausfriedens – jeweils nach vorausgegangener
Abmahnung durch den Vermieter oder einen von ihm beauftragten Dritten, beispielsweise Personal der Ferienanlage.
Wenn in Folge des Eintritts unvorhersehbarer und vom Vermieter nicht beeinflussbarer Umstände (Hochwasser, Brand, Sturm, o.a.
Ereignisse oder Elementarschäden) die Nutzung des Mietobjektes unmöglich geworden ist.
13-B.3 in gegenseitigem Einvernehmen
Eine Auflösung des Mietvertrages in gegenseitigem Einvernehmen ist jederzeit möglich.
§ 14 Haftung des Vermieters:
Der Vermieter haftet nicht für Personen- oder Sachschäden, die dem Mieter bei der Benutzung des Mietobjekts entstehen. Der
Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht des Vermieters für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts nach landesüblichen
Maßstäben. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser-, Strom- sowie ggf. Internetversorgung, sowie Ereignisse
und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen. Die Haftung des Vermieters ist auf die maximale Höhe des
Mietpreises beschränkt.
§ 15 -entfallen –
§ 16 Schriftform:
Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen haben nur Bestand, wenn sie
schriftlich fixiert wurden. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit der Unterzeichnung des Mietvertrages oder
der Online-Buchung.
§ 17 Gerichtsstand:
Soweit gesetzlich zulässig, ist der Gerichtsstand für beide Parteien 40229 Düsseldorf.
§ 18 Salvatorische Klausel:
Sollte eine der zuvor beschriebenen Mietbedingungen rechtsungültig sein, so wird diese durch die entsprechenden gesetzlichen
Regelungen ersetzt. Die anderen Mietbedingungen bleiben davon unberührt und weiterhin gültig.