Impressum:

 

 

 

Claudia Sperlbaum

Nassauer Weg 10

40229 Düsseldorf

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 01-01-2024)

 

 

 

 

 

   für die Vermietung der Ferienhäuser 6c und 22a+d 

Bungalowpark Herkingen
Buitenplaats Herkingen 1A
3249 BX Herkingen
Niederlande

 

 

 

§ 1 Vermieter:

 

   Das Ferienhäuser 6c und 22a,d Buitenplaats Herkingen 1A
3249 BX Herkingen werden von dem alleinig Nutzungsberechtigten:

Claudia Sperlbaum

Nassauer Weg 10

40229 Düsseldorf

 

nachfolgend Vermieter genannt, zu Erholungszwecken vermietet.

 

  

 

 

 

§ 2 Buchung:

 

   2.1 Sofern die Buchung direkt über ein Online-Portal erfolgt ist, gelten diese AGB´s als anerkannt.

 

   2.2 Bei Buchungen über den Vermieter, macht dieser dem Mieter ein Angebot in Form des zugesandten Mietvertrages. Die Buchung

 

   der Ferienwohnung ist verbindlich, sobald der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Mietvertrag beim Vermieter eingegangen

 

   ist. Der Erhalt des Mietvertrages wird auf Wunsch schriftlich (per e-mail) mitgeteilt. Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages

 

   erkennen der Mieter und seine Mitreisenden diese AGB als verbindlich an.

 

   2.3 Bei der telefonischen Buchung kommt der Vertrag durch Abgabe der Willenserklärung am Telefon und die telefonische oder

 

   schriftliche Bestätigung durch den Vermieter zustande.

 

   2.4 Die Ferienwohnung darf höchstens mit der bei der Buchung angegebenen Personenanzahl genutzt werden. - Besucher, die

 

   übernachten, sind gesondert im Park anzumelden. Das ist erforderlich, um die Auflagen der Rettungs- und Notfallpläne zu erfüllen. -

 

   Dadurch entstehen keine weiteren Kosten.

 

 

 

§ 3 Mietzahlung:

 

   In aller Regel muss eine Anzahlung in Höhe von 20% der Gesamtmietkosten innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Mietvertrages geleistet

 

   werden. Die Rest-Zahlung ist spätestens 4 Wochen vor der Anreise nach Erhalt der Buchungsbestätigung auf das Bankkonto des

 

   Vermieters fällig. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Reisepreis umgehend zu überweisen ggf. dem Vermieter in bar zu bezahlen.

 

 

 

§ 4 Nebenkosten / Kurtaxe:

 

   Die Nebenkosten für Wasser, Gas und Strom sowie Stellplatz sind sowie die Endreinigung,

 

   Schlüsselservice, sowie ggf. Internetzugangsgebühren sind im Gesamtmietpreis enthalten. Bettwäsche, Hand- und Trockentücher sind

 

   selbst mitzubringen.

 

 

 

§ 5 Schlüsselübergabe :

 

   5.1 Der Mieter erhält den Wohnungsschlüssel sowie den Schlüssel für die Schrankenanlage (1 St.) mittels an den Häusern angebrachten Schlüssel-Safes. Den zugehörigen Code erhält der Mieter nach Zahlung der vollständigen Übernachtungskosten.

   5.2 Der Mieter ist nicht befugt, weitere Schlüssel für das Mietobjekt anzufertigen.

 

   5.3 Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das Ferienhaus und/oder die Ferienanlage mit einer Schließanlage ausgestattet sein

 

   kann. Sofern ein Schlüssel verloren oder gestohlen wird, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Gefahr eines Missbrauchs

 

   durch unberechtigte Dritte besteht. Im Interesse der Sicherheit müssen in solchen Fällen die Schlösser ausgetauscht werden.

 

   5.4 Der Mieter ist verpflichtet, einen Verlust des Schlüssels sofort dem Vermieter anzuzeigen. Der Mieter ist verpflichtet, die Kosten

 

   zur Wiederherstellung der Sicherheit in vollem Umfang zu tragen.

 

   5.5 Die Schlüssel müssen bei Abreise und nach Verlassen des Parks wieder im Schlüssel-Safe deponiert werden. (Weitere, in der Wohnung vorhandene

 

   Schlüssel sollen in der Wohnung verbleiben). Eine Abnahme der Häuser erfolgt durch die Reinigungskräfte nach der Abreise. Mängel werden umgehend an den Vermieter gemeldet.

 

 

 

§ 6 An- und Abreise:

 

   Am Anreisetag steht das Ferienhaus ab 15.00 Uhr zur Verfügung.

   Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn das Ferienhaus nicht pünktlich um 15.00 Uhr bezogen werden kann. Am Abreisetag muss die Wohnung ab 10 Uhr zur Endreinigung zur Verfügung stehen. Die Wohnung muss besenrein übergeben werden. Die

 

   Geschirrreinigung und Abfallentsorgung ist nicht in der Endreinigung enthalten und muss vom Mieter durchgeführt werden.

 

 

 

§ 7 Allgemeine Verpflichtungen / Hausordnung:

 

   7.1 Der Mieter ist gehalten, sich insbesondere bzgl. der Lautstärke rücksichtsvoll zu verhalten, um die anderen Mieter nicht in ihrer

 

   individuellen Urlaubsgestaltung zu beeinträchtigen.

 

   7.2 Das Ferienhaus wird mit vollständigem Inventar vermietet. Etwaige Fehlbestände, Mängel oder Beschädigungen sind dem

 

   Vermieter unverzüglich zu melden. Über den Zustand der Wohnung und des Inventars werden eventuelle Rügen nur innerhalb 24

 

   Stunden ab Ankunft anerkannt. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und für gehörige Reinigung, Ordnung und

 

   Lüftung der Räume zu sorgen.

 

   7.3 Instandhaltung, Schäden am Mietobjekt

 

   Der Mieter ist für alle zum Mietobjekt gehörenden Einrichtungen im Rahmen seiner Obhutspflicht für fremd gemietetes Eigentum

 

   verantwortlich und daher verpflichtet, für alle von ihm oder seinen Mitreisenden verursachten Schäden sowie übermäßige Abnutzung

 

   und das Einschleppen von Ungeziefer aufzukommen, die während seines Aufenthaltes im und am Mietobjekt entstehen – dies gilt

 

   auch für Schäden durch fahrlässiges Offenlassen von Türen und Fenstern etc.. Schäden am Mietobjekt sind umgehend – nicht erst

 

   bei der Abreise – beim Vermieter anzuzeigen. Ebenfalls ist evtl. im Mietobjekt auftretendes Ungeziefer unverzüglich anzuzeigen. Alle

 

   Schäden sind - soweit möglich - spätestens zum Zeitpunkt der Abreise zu beheben/ersetzen.

 

   Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen,

 

   besonders bei unsachgemäßer Behandlung technischer Anlagen und anderer Einrichtungsgegenstände. Der Mieter haftet auch für

 

   das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen.

 

   7.4 Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie

 

   bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem

 

   Vermieter.

 

 

 

§ 8 Rauchen:

 

   Das Rauchen im Ferienhaus ist nicht gestattet. Der Mieter kann ggf. den Garten nutzen. Die Zigaretten bitte nur im Hausmüll

 

   entsorgen und nicht in den Garten werfen.

 

 

 

§ 9 Haustiere:

 

   Das Mitbringen von Haustieren jeglicher Art in das Ferienhaus nur nach Vereinbarung und Mietvertrag. Hier gilt insbesondere auch §

 

   7! Es sind pro Ferienhaus und nach Absprache das Mitbringen von bis zu zwei Hunden gestattet. Für jeden Hund entsteht eine Gebühr pro Tag von 3 EUR.

 

 

 

§ 10 Internetnutzung: Der Mieter kann den per Username/Passwort geschützten WLAN-Zugang nutzen, ist aber verpflichtet, keine

 

   fremden Schutzrechte (z. B. Urheberrechte, Markenrechte, Patentrechte und Datenbankrechte) zu verletzen, keine Dienste zum Abruf

 

   oder zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Informationen zu nutzen und keine Inhalte verleumderischen, beleidigenden oder

 

   volksverhetzenden Charakters zu verbreiten oder gegen sonstige Gesetze oder

 

   Verordnungen zu verstoßen. Vermieter stellt dem Mieter deshalb den Internetzugang nur authentifiziert zur Verfügung und wird

 

   gemäß Telekommunikationsgesetz (TKG) dessen Verbindungsdaten speichern bzw. speichern lassen. Im Falle eines rechtswidrigen

 

   Gebrauchs des Internetzgangs wird somit der Mieter haftbar gemacht. Insofern muss die Zugangsidentifikation zumWLAN vom

 

   Mieter besonders sorgfältig verwahrt werden, damit sie keinen Dritten zugänglich ist.

 

   Im Ferienpark ODM kann eine zeitlich begrenzte W-LAN Nutzung erworben werden. Dies bitte bei Buchung angeben!

 

   Das geschützte Passwort / Username kann gemäß Mietvertrag mitgebucht werden.

 

 

 

§ 11 PKW-Stellplatznutzung:

 

   11. 1 Der Mieter verpflichtet sich, nur den ihm vermieteten Stellplatz -Beschilderung auf dem Parkplatz bzw. beim Ferienhaus 22a direkt am Haus - zu benutzen und auf diesem Stellplatz  außerdem nur einen Personenwagen oder Motorrad abzustellen.

   11.2 Alle allgemeinen technischen und behördlichen Vorschriften, besonders die der Feuerwehr und Bauaufsichtsbehörde, sind zu

 

   beachten.

 

   11.3 Wagenwäsche, Ölwechsel, Reparaturen, offenes Feuer u. ä. sind auf dem Stellplatz nicht gestattet. Auslaufendes Benzin, Öl

 

   oder andere, umweltgefährdende Flüssigkeiten sind sofort zu entfernen und dürfen nicht in den Boden versickern oder in die

 

   Entwässerungsanlage fließen. Gegebenenfalls ist die Feuerwehr hinzuzuziehen. Außerdem ist der Vermieter sofort zu

 

   benachrichtigen.

 

   11.4 Die Beseitigung von Schnee- und Eisglätte erfolgt nur insoweit, als es von den beauftragten Unternehmen entsprechend den

 

   bestehenden Regelungen ausgeführt wird.

 

   11.5 Der Vermieter haftet nicht für Personen- oder Sachschäden, die dem Mieter bei der Benutzung des Stellplatzes entstehen,

 

   insbesondere nicht für Beschädigungen oder das Abhandenkommen des abgestellten Fahrzeugs. Der Vermieter haftet ebenfalls

 

   nicht, wenn die Zufahrt z.B. durch verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge blockiert wird. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch

 

   die nicht vertragsgemäße Nutzung des Stellplatzes entstehen.

 

 

 

§ 12 Gartennutzung:

 

   Der Garten sowie das Mobiliar steht allen Mietern zur Verfügung.

 

   Der Rasen an der Terrasse kann bei Bedarf selbst gemäht werden (kleiner Rasenmäher im Schuppen, betrifft nur das Ferienhaus 22a)

 

 

 

§ 13-A Übertragung auf Dritte:

 

   Eine Übertragung oder Abtretung der Rechte aus der Buchungsbestätigung durch den Mieter auf andere dritte Personen ist nur mit

 

   ausdrücklicher schriftlicher vorheriger Zustimmung durch den Vermieter möglich. Das Mietobjekt darf ohne vorherige Zustimmung des

 

   Vermieters nicht dritten Personen zum Gebrauch überlassen werden.

 

 

 

§ 13-B Rücktritt vom Vertrag:

 

   13-B.1 durch den Mieter

 

   Ein notwendiger Rücktritt von der Reise muss schriftlich mitgeteilt werden.

 

   Der Vermieter hat in diesem Fall einen Ersatzanspruch nach folgender Staffelung:

 

   bis zum 35 Tag vor Mietbeginn 15% des Mietpreises

 

   bis zum 21. Tag vor Mietbeginn 40 % des Mietpreises

 

   bis zum 11. Tage vor Mietbeginn 80 % des Mietpreises

 

   danach bis zu 100%.

 

   Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird empfohlen und angeboten.

   13-B.2 durch den Vermieter

 

   Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, bei schwerwiegenden

 

   Vertragsverletzungen des Feriengastes, insbesondere Verstöße gegen die Mietvereinbarung sowie der Platz- und/oder Hausordnung

 

   der Ferienanlage Buitenplaats Onderdemolen sowie nachhaltigen Störungen des Hausfriedens – jeweils nach vorausgegangener

 

   Abmahnung durch den Vermieter oder einen von ihm beauftragten Dritten, beispielsweise Personal der Ferienanlage.

 

   Wenn in Folge des Eintritts unvorhersehbarer und vom Vermieter nicht beeinflussbarer Umstände (Hochwasser, Brand, Sturm, o.a.

 

   Ereignisse oder Elementarschäden) die Nutzung des Mietobjektes unmöglich geworden ist.

 

   13-B.3 in gegenseitigem Einvernehmen

 

   Eine Auflösung des Mietvertrages in gegenseitigem Einvernehmen ist jederzeit möglich.

 

 

 

§ 14 Haftung des Vermieters:

 

   Der Vermieter haftet nicht für Personen- oder Sachschäden, die dem Mieter bei der Benutzung des Mietobjekts entstehen. Der

 

   Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht des Vermieters für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts nach landesüblichen

 

   Maßstäben. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser-, Strom- sowie ggf. Internetversorgung, sowie Ereignisse

 

   und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen. Die Haftung des Vermieters ist auf die maximale Höhe des

 

   Mietpreises beschränkt.

 

 

 

§ 15 -entfallen –

 

 

 

§ 16 Schriftform:

 

   Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen haben nur Bestand, wenn sie

 

   schriftlich fixiert wurden. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit der Unterzeichnung des Mietvertrages oder

 

   der Online-Buchung.

 

 

 

§ 17 Gerichtsstand:

 

   Soweit gesetzlich zulässig, ist der Gerichtsstand für beide Parteien  40229 Düsseldorf.

 

 

 

§ 18 Salvatorische Klausel:

 

   Sollte eine der zuvor beschriebenen Mietbedingungen rechtsungültig sein, so wird diese durch die entsprechenden gesetzlichen

 

   Regelungen ersetzt. Die anderen Mietbedingungen bleiben davon unberührt und weiterhin gültig.